Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, etwa wegen einer Krankheit, eines Unfalls, einer psychischen Krankheit, etc.
So wie es Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Gesundheit gibt, so können Sie jetzt auch in rechtlichen Fragen rechtzeitig Vorsorge treffen und Sicherheit schaffen. Andernfalls würde sonst in diesen Fällen ein Sachwalter vom Gericht bestellt werden. Sie bestimmen bei einer Vorsorgevollmacht selbst, wer die Person Ihres Vertrauens ist, wer welche Entscheidungen treffen und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchführen darf, wer nach Ihrem Haus, Ihrer Wohnung schaut, wer Ihre Bankgeschäfte erledigt, die notwendige ärztliche Betreuung veranlasst, wann diese Vollmacht in Kraft tritt, wie lange sie gilt und ob und wann sie widerrufen werden kann, usw.
Der Notar weiß aus seiner Erfahrung, welche Fragen zu stellen sind, er weiß, wie wichtig gerade hier individuelle Antworten und maßgeschneiderte Lösungen sind.
Die österreichische Notariatskammer hat im gesetzlichen Auftrag ein Österreichisches Zentrales Vertretungsregister eingerichtet, in dem die Vorsorgevollmachten registriert werden können. Durch die Registrierung im ÖZVV kann das Gericht jederzeit feststellen, ob eine Vorsorgevollmacht besteht und ob daher ein Sachwalter überhaupt bestellt werden muss.
Das spart allen Beteiligten wichtige Zeit, unnötige Wege und natürlich auch Kosten und es gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Wille im Vorsorgefall bekannt und gültig ist. Informieren Sie sich dazu näher bei uns. Der modernen Medizin und Technik verdanken wir eine wesentliche Lebensverlängerung und zugleich Verbesserung der Lebensqualität. Viele Menschen sind dennoch heute verunsichert.
Sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung Ihres Willens. Sie wollen beste Schmerzbekämpfung, aber keine Verlängerung des Sterbeprozesses. Um den Willen eines Menschen aber auch dann berücksichtigen zu können, wenn er sich nicht mehr äußern kann, besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Patientenverfügung.
Diese ist eine klare Willensäußerung, mit der der Patient bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann, für den Fall, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann.
Das neue Patientenverfügungsgesetz unterscheidet zwischen beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen. Die Verfassung einer Patientenverfügung ist eine große Chance zum Nachdenken und Reden über die eigene letzte Lebensphase, und das zu einem Zeitpunkt, wo der Mensch noch bei klarem Verstand ist und mit seinen Angehörigen und mit einem Arzt des Vertrauens darüber sprechen kann. Sie haben Ihre Entscheidung getroffen, wir kümmern uns um die Ausführung.