Notar Dr. Gerhard Nothegger - Unser Team beschäftigt sich mit sämtlichen Belangen der Notaritätstätigkeit in und rum um Wels

Leistungen - Verlassenschaftsbehandlung

Der Tod eines Menschen ist nicht nur mit Trauer, sondern auch mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden.

Der Notar führt im Auftrag des Gerichtes als Gerichtskommissär oder im Auftrag der Erben als Erbenmachthaber das Verlassenschaftsverfahren durch. Es ist seine Aufgabe, die nächsten Angehörigen, letztwillige Verfügungen und die Vermögensverhältnisse (einschließlich allfällliger Schulden) festzustellen und dafür zu sorgen, dass die Erben alle wichtigen rechtlichen Informationen und schließlich den Nachlass erhalten. Er holt alle erforderlichen Informationen, insbesondere von Banken, Versicherungen, pensions- und pflegegeldauszahlenden Stellen sowie vom Grund- und Firmenbuch ein.

Der Notar setzt alle Verfahrensschritte wie Todesfallaufnahme, Entgegennahme der Erbantrittserklärungen, Vermögensaufstellung oder Mitwirkung und Beratung über Erbübereinkommen.

Er ist verpflichtet, alle Beteiligten, insbesondere Erben, Pflichtteilsberechtigte und Legatare beizuziehen und objektiv und umfassend über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten aufzuklären. Bei Bedarf nimmt der Notar auch Kontakt zu Behörden im Ausland auf, um Angehörige ausfindig zu machen oder im Ausland gelegene Vermögenswerte sicherzustellen.

Der Notar informiert und berät Sie unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und leitet Sie möglichst einfach durch das Verlassenschaftsverfahren. Im Anschluss daran übernimmt er für Sie notwendige Grundbuchs- oder Firmenbucheintragungen. Auf Wunsch überprüft er auch allfällige Steuervorschreibungen des Finanzamtes.